Bekämpfung von Ratten und Mäusen in Hinblick auf die neue Rodentizidsachkundeverordnung

Die Rodentizidsachkundeverordnung, BGBl. II Nr. 246/2024, tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Gleich zu Beginn des Kommunal-Artikels liest man: „Rodentizide, umgangssprachlich „Rattengifte“, sind ­Biozidprodukte, die zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen notwendig sind. Allerdings ist der Einsatz von Rattengiften auch mit erheblichen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit verbunden.“

Genau deshalb ist es ratsam sich zur Bekämpfung oder zur Vorbeugung an einen Fachbetrieb zu wenden.

 

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