Die Rodentizidsachkundeverordnung, BGBl. II Nr. 246/2024, tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
Genau deshalb ist es ratsam sich zur Bekämpfung oder zur Vorbeugung an einen Fachbetrieb zu wenden.
Die Rodentizidsachkundeverordnung, BGBl. II Nr. 246/2024, tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
Genau deshalb ist es ratsam sich zur Bekämpfung oder zur Vorbeugung an einen Fachbetrieb zu wenden.